MGI und das Bundesmeldenetz
Kataster und Kartenwerk Österreichs beruhen auf dem Datum MGI (Militärgeographisches Institut) mit dem Bessel-Ellipsoid. Die Gauß-Krüger-Abbildung nutzt drei Meridianstreifen, benannt nach ihrer Länge östlich von Ferro: M28 (10° 20′ O), M31 (13° 20′ O) und M34 (16° 20′ O).
Im Bundesmeldenetz (BMN, EPSG:31257, 31258 und 31259) werden zum Rechtswert 150 000, 450 000 bzw. 750 000 m addiert und vom Hochwert 5 000 000 m abgezogen, damit alle Werte positiv und sechsstellig sind. Der Stephansdom in Wien liegt bei M34 753000 341135. Geben Sie den Streifen vor den Zahlen an oder wählen Sie ihn in der Liste, denn dieselben Zahlen kommen in allen drei Streifen vor.
Katasterkoordinaten ohne Zuschlag
Im Kataster stehen Gauß-Krüger-Werte meist ohne Zuschlag: Der Rechtswert y ist der Abstand vom Mittelmeridian und kann negativ sein, der Hochwert x enthält die vollen rund 5 Millionen Meter. Für die Eingabe addieren Sie zu y den Zuschlag des Streifens und ziehen von x 5 000 000 ab. Beispiel des BEV, TP 28-201 Villach (M31): y = 39 239,56 und x = 5 163 349,82 ergeben M31 489239,56 163349,82.
Genauigkeit
Der Rechner nutzt den österreichweiten 7-Parameter-Satz ETRS89 ↔ MGI des BEV; das BEV gibt die Restklaffungen mit maximal 1,5 m an, weil das MGI regional verzerrt ist. Geprüft ist das mit Festpunkten, die das BEV in MGI und in ETRS89 veröffentlicht, unter anderem TP 28-201 Villach. Für Kataster und Vermessung bietet das BEV das genauere GIS-Grid an.
Häufige Fragen
Welcher Meridianstreifen gilt für meinen Ort?
M28 im Westen (Vorarlberg, Großteil Tirols), M31 in der Mitte (Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, westliche Obersteiermark), M34 im Osten (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Graz). Die Grenzen liegen etwa bei 11° 50′ und 14° 50′ O. Der Rechner schlägt den Streifen nach der Lage vor.
Was ist der Unterschied zwischen BMN und Gauß-Krüger?
Es ist dieselbe Abbildung mit denselben Streifen. BMN addiert zum Rechtswert einen festen Wert je Streifen und zieht vom Hochwert 5 000 000 m ab; die reine Gauß-Krüger-Form des Katasters nicht.